Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma berthold herz IT-service (im Folgenden herz IT-service genannt)
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen
der Firma herz IT-service und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle
sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen
werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma herz IT-service nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten
lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma herz IT-service
anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma herz IT-service sind innerhalb von zehn Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei
der Firma herz IT-service. Im Verzugsfalle ist die Firma herz IT-service
berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma herz IT-service berechtigt, Zinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die Firma herz IT-service ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat
reicht. Alle von der Firma herz IT-service genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin
ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die der Firma herz IT-service eine Einhaltung des
Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma herz IT-service diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um
einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma herz IT-service an der
rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-
oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so
gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach
Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die
Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma herz IT-service nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen
verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma herz
IT-service nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist
setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma herz
IT-service nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma herz
IT-service die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder
teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im
freien Ermessen der Firma herz IT-service liegt. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare
Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich
schriftlich der Firma herz IT-service zu melden. Gleiches gilt für verdeckte
Schäden. Geht die Firma herz IT-service aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma herz IT-service
verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma herz IT-service aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma herz IT-service. Der
Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma herz
IT-service stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-,
Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma herz IT-service
auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt
der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma herz IT-service
abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem
Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder
Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma herz IT-service unverzüglich
schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der
Firma herz IT-service unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den
Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma
herz IT-service dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma herz
IT-service bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer
ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma herz IT-service alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und
die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Die Firma herz IT-service haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma
herz IT-service nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw.
typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz
und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma herz IT-service aus Gewährleistung
oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder
unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene,
dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen
von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene,
die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können,
Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung für Hardware
Die Firma herz IT-service gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Firma herz IT-service und der Kunde sind sich darüber einig, dass im
Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der
Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde
der Firma herz IT-service unverzüglich schriftlich zu melden. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen
Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die
Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma herz
IT-service Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder
durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis
führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise
durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma herz
IT-service eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der
Firma herz IT-service mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der
gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die
Firma herz IT-service ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie
durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine
erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma herz
IT-service kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma herz IT-service zwei Versuche
innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits
nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein
zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten
ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht
sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma herz IT-service wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist
oder der geltend gemachte Mangel die Firma herz IT-service nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme
der Firma herz IT-service grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
allen der Firma herz IT-service entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig,
wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Gewährleistung für Software
Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem
Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Die Firma herz IT-service gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten
ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden
Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des
Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab
der Ablieferung.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel
und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung
des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der
Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)
möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma herz
IT-service eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der
Firma herz IT-service mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der
gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die
Firma herz IT-service ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie
durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine
erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma herz
IT-service kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma herz IT-service zwei Versuche
innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits
nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein
zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten
ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht
sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma herz IT-service wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist
oder der geltend gemachte Mangel die Firma herz IT-service nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme
der Firma herz IT-service grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software
zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software
ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software
implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine
Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich
zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen
ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache
und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer
Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist
ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere
Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig,
wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Vertraulichkeit
Die Firma herz IT-service und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der
andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser
nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei
der Firma herz IT-service gespeichert sind, gelten als zulässiges
Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und
ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma herz IT-service ist es dem Käufer
nicht gestattet, die von der Firma herz IT-service erworbene Ware in Länder
außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche
einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der
Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu
beachten.
11. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA
importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von
Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von
technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im
Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der
Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den
USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im
Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer
exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche
Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben.
Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce",
Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer
vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des
Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma herz
IT-service nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma herz IT-service
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden
nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma herz
IT-service (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.04.2003 |